Absenzen

Abmeldung bei Krankheit

Die Eltern melden im Krankheitsfalle ihre Jugendlichen vom Unterricht ab: Lehrerzimmer, zwischen 7.00 Uhr und 7.25 Uhr unter 031 911 12 03. Treten im Verlaufe des Unterrichts gesundheitliche Probleme auf, muss der betreffende Schüler / die betreffende Schülerin sich selber direkt bei der Klassenlehrperson oder der unterrichtenden Lehrperson abmelden. 

Dispensation vom Unterricht

Die Dispensation von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht für einzelne Unterrichtseinheiten oder ganze Schulwochen führte in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen. Oft stehen sich dabei gegensätzliche Interessen gegenüber. So erachten wir beispielsweise eine Teilnahme am Wintersportlager als überaus wichtige soziale Erfahrung für die Schülerinnen und Schüler. Andererseits respektieren wir selbstverständlich religiöse (nicht kulturelle!) Motive, welche zu einem Dispensationsgesuch für solche Anlässe führen.

Im Sinne einer einheitlichen und fairen Regelung gelten an der Sekundarstufe I folgende Regelungen:

  • Für Dispensationen muss ein schriftliches, begründetes Gesuch der Erziehungsberechtigten der Schulleitung vorgelegt werden. Entscheidungsrelevant sind die Hintergründe bzw. die Plausibilität der Begründung.
  • Die Klassenlehrperson oder die Schulleitung führen in jedem Fall ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, um die Hintergründe des Dispensationsgesuches auch in einem Gespräch erfassen zu können.
  • Dispensation ist nicht mit unterrichtsfrei gleichzusetzen, sondern es sind Aufträge an einer anderen Örtlichkeit zu lösen.
  • Dispensationsgesuche betreffend religiöser Feiertage sind ebenfalls an die Schulleitung zu richten. Bewilligt werden grundsätzlich nur Gesuche für hohe religiöse Feiertage. 
  •  Für Dispensationen mit der Dauer von 1 - 5 Tagen ist die Schulleitung zuständig.
  • Dauert die Dispensation länger als 5 Tage, so ist das Gesuch an die Schulkommission zu stellen.

Aus Sicht der Schulleitung ist es im Interesse der Schülerinnen und Schüler, wenn sie an möglichst allen schulischen Anlässen teilnehmen können. Deshalb werden nur gut begründete Gesuche bewilligt.



Die Schulleitung der Sekundarstufe |, Zollikofen im August 2020